Corona Hygienekonzept

Hygienekonzept für die Chorproben

im Bürgerhaus Bönstadt

                                                                                      

                   

                                                                                   

                 ALLGEMEINE SCHUTZMASSNAHMEN:

 

Grundsätzlich gilt: Alle Teilnehmenden an der Chorprobe sind entweder geimpft (letzte     Impfung liegt mind. 2 Wochen zurück), oder gelten als genesen, oder haben einen tagesaktuellen Corona-Test vorzuweisen.

 

  1. Personen mit Corona ähnlichen Krankheitssymptomen, hier: insbesondere der Atemwege, sind vom Probenbetrieb ausgeschlossen.
  2. Hochrisikopersonen sollten Menschenansammlungen generell meiden und den Gesangstunden ggf. fernbleiben.
  3. Der Mindestabstand zwischen den Chormitgliedern untereinander während der Probe beträgt 2 Meter, Abstand der Reihen 3 m, und darf nicht verkleinert werden.
  4. Der Mindestabstand der Chormitglieder zur Dirigentin während der Probe beträgt 6 Meter.
  5. Beim Betreten oder Verlassen des Saales besteht Maskenpflicht. Ein Gedränge ist zu vermeiden – es muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  6. Die Husten- und Niesregeln (nur in die Armbeuge!) sind einzuhalten.
  7. Beim Betreten des Saales sollte die Möglichkeit zur Handdesinfektion genutzt werden.
  8. Während der Probe sind die Fenster und Außentüren geöffnet, um eine kontinuierliche Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Personen, die empfindlich auf Luftzug reagieren, bringen sich geeignete Kleidung (Schal, Jacke, Pullover) mit.
  9. Sollte dies temperatur- oder wetterbedingt nicht möglich sein, wird die Probe nach maximal 30 Minuten unterbrochen, um den Raum zu durchlüften.

ORGANISATORISCHES:

 

  1. Die Stühle werden vor und nach der Gesangstunde desinfiziert und den Abstandsregeln entsprechend aufgestellt.
  2. Der Sitzplatz wird vom Chorleiter zugewiesen. Die Chormitglieder haben nach Betreten des Saales, in geeignetem Abstand voneinander (mind. 1,5 Meter) zu warten und nach Anwei-

 

 

sung des Chorleiters, unverzüglich den ihnen zugewiesenen Sitzplatz einzunehmen. Bei einem Sitzplatzwechsel ist der bereits benutzte Stuhl mitzunehmen.

  • Über die Probe muss ein Protokoll geführt werden (Inhalt: Name, Adresse und Telefonnummer ALLER anwesenden Chormitglieder + Dirigent, Sitzordnung, Uhrzeiten).
  • Jedes Chormitglied muss die benötigten Noten selbst mitbringen und nach der Probe auch wieder mitnehmen.
  • Chormitglieder, oder Personen aus dem gleichen Haushalt oder näheren Umfeld, die corona- ähnliche Krankheitssymptome entwickeln, melden sich umgehend bei Ortland Kretz, Tel. 06034-908912, mobil 0160-91463595 oder dem Stellvertreter Reinhard Frische, Tel. 06034-4755, mobil 0178-1847467 ab und bleiben zuhause.
  • Jedem Chormitglied werden diese Regeln ausgehändigt und es bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Anwesenheitsliste der Chorprobe, dass es freiwillig und auf eigene Gefahr an der Gesangstunde teilnimmt und die Regeln kennt und einhalten wird. Ein Kugelschreiber dafür ist mitzubringen.
  • Die Einhaltung der Vorschriften wird von dem Vorsitzenden des Vereins oder dessen Vertreter überwacht.